Die Satzung des FAV Schwabach

Liebe Mitglieder unseres Schwabacher Wandervereins,

es hat ein wenig gedauert, aber jetzt ist es vollbracht: unsere geänderte Satzung wurde Anfang August 2024 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Damit hat sie jetzt Gültigkeit erlangt und dient ab sofort als grundlegende Richtlinie für die Arbeit des Fränkischen Albvereins e.V.
Die neue Satzung hatten wir ja auf unsere diesjährigen Jahres-Mitgliederversammlung Ende März einstimmig beschlossen.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für die vorausgehende Diskussion und Beteiligung bei der Überarbeitung der Satzung bedanken. Anwaltliche Beratung und Konsultationen mit den zuständigen Behörden wie Zentralfinanzamt Nürnberg bzw. Registergericht Nürnberg trugen dazu bei, ein Dokument zu erstellen, welches gesetzliche Anforderungen mit unseren Zielen verbindet.
Der Wortlaut der aktuellen Fassung der Satzung entspricht vollständig dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Dokument. Letzteres wurde ja allen Mitgliedern mit der Einladung zugestellt. 

Schwabach 22.Aug.2024




 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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